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Feier des Kirchenjahres
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Sakramente der katholischen Kirche
die Taufe - die Eucharistie - die Kommunion - die Firmung - die Ehe - die Beichte - der Bußgottesdienst - die Krankenkommunion - die Krankensalbung - Sterben und Tod - Geburtstagsbesuch
Tauffeiern sind i.d.R. in St. Johannes Baptist Schwaney am 1. Sonntag im Monat, in Hl. Kreuz Altenbeken am 2. Sonntag im Monat und in St. Dionysius Buke am 3. Sonntag im Monat.
Der erste Schritt auf dem Weg zur Taufe ist die Anmeldung Ihres Kindes im zuständigen Pfarrbüro. Bringen Sie bitte zur Taufanmeldung das Familienstammbuch bzw. die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke mit. Im Pfarrbüro wird der Tauftermin besprochen und ein Anmeldeformular ausgefüllt. Sie werden über die weiteren Schritte informiert und zum nächsten Taufvorbereitungsnachmittag eingeladen.
„Die Kirche lebt von der Eucharistie", so beginnt Papst Johannes Paul II. seine Enzyklika über die Eucharistie und die Kirche. Die Feier der Eucharistie ist für die Kirche und für jede Gemeinde die Mitte ihres Glaubens und Lebens, „Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens", wie das zweite vatikanische Konzil formuliert. In der Eucharistiefeier wird das Geheimnis des Todes und der Auferstehung Jesu Christi immer neu gegenwärtig. In ihr empfangen wir Christus in Person als das „lebendige Brot, das vom Himmel herabgekommen ist" (Joh 6,51).
Die aktuelle Gottesdienstordnung entnehmen Sie bitte dem Pastoralverbundsbrief (MPV auch im Internet unter www.pv-egge.de).
Neben der Feier der Eucharistie gibt es in den Gemeinden unseres Pastoralverbundes noch eine Fülle anderer Gottesdienstformen, Wortgottesdienste, die in Bezug zu besonderen Lebenssituationen oder zu besonderen Zeiten des Kirchenjahres stehen. Grundsätzlich gilt: die regelmäßigen Gemeindegottesdienste haben Vorrang vor „Sondergottes-diensten".
Mit dem Eintritt ins dritte Schuljahr beginnt in unseren Gemeinden die Erstkommunionvorbereitung. Das Ziel des kirchlichen Unterrichts in der Schule, der Tischgruppenarbeit in der Gemeinde und der Weggottesdienste in der Kirche ist nicht in erster Linie die Gestaltung eines schönen Familienfestes anlässlich der Erstkommunion, sondern die Hinführung der Kinder zum Glauben der Christen, zum Gottesdienst und den Gruppen der Gemeinde und zu einem Leben aus dem Glauben. - Die Erstkommunion wird in allen drei Gemeinden des Pastoralverbundes am Weißen Sonntag gefeiert (Sonntag nach Ostern).
Das Sakrament der Firmung wird in den Gemeinden unseres Pastoralverbundes alle zwei Jahre gespendet, und zwar durch den Erzbischof oder durch einen seiner Weihbischöfe. Gefirmt werden z.Z. die Jugendlichen des 9. und 10. Schuljahres, aber auch ältere Jugendliche und Erwachsene, die bisher nicht gefirmt wurden, können sich zur Firmung anmelden. Die nächsten Termine hierzu erfahren Sie im Pfarrbüro.
Einen wichtigen Platz hat das Sakrament der Ehe. Paare, die sich für eine kirchliche Trauung entscheiden, sollten sich baldmöglichst mit dem Pfarramt in Verbindung setzen, noch bevor Verbindlichkeiten für die familiäre Feier festgelegt werden; spätestens drei Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin.
Bei der Anmeldung müssen die Brautleute eine Taufbescheinigung des Taufpfarramtes mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie ledig bzw. zur Trauung berechtigt sind.
Der Trauung voraus geht das Traugespräch, das zunächst dazu dient, dass Brautpaar und Seelsorger sich kennenlernen. Es wird das sog. Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt; zu diesem Protokoll gehört die Aufnahme der Personalien, die Frage nach Ehewillen und Ehehindernissen, sowie die Frage nach der Freiwilligkeit der Eheschließung. Im Traugespräch können auch persönliche Fragen angesprochen werden, sowie die Gestaltung des Traugottesdienstes.
Wünschenswert ist die Teilnahme der Brautleute an einem Ehevorbereitungsseminar. Die Termine hierzu erfahren Sie im Pfarrbüro.
Grundsätzlich gilt die Vorgabe des Kirchenrechts zu beachten: Ehen sind in der Pfarrei zu schließen, in der einer der Eheschließenden Wohnsitz oder Nebenwohnsitz hat. Nur mit Erlaubnis des zuständigen Pfarrers können Ehen auch anderswo geschlossen werden.
Silber- und Goldhochzeiten Es ist sinnvoll, nicht nur den Tag zu feiern, an dem man den gemeinsamen Lebensweg beginnt, sondern auch die Tage zu feiern, in denen man auf 25, 40 oder 50 gemeinsame Lebensjahre zurückschauen kann. Ehejubiläen sind Tage des Dankes, Tage auch der Erneuerung und der Bitte.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ehe-Jubiläen im Rahmen einer Eucharistiefeier zu begehen und dabei in besonderer Weise um Gottes Segen zu bitten. Zur Terminabsprache wenden Sie sich bitte rechtzeitig ans Pfarrbüro.
In Hl. Kreuz Altenbeken besteht die Gelegenheit zum Empfang des Bußsakramentes i.d.R. jeden Samstag von 16.00 bis 16.30 Uhr; in den anderen Gemeinden des Pastoralverbundes ist Beichtgelegenheit i.d.R. vor Allerheiligen, Weihnachten und Ostern. Beichtgespräche sind nach Absprache mit einem Priester jederzeit möglich.
In der Advents- und Fastenzeit laden wir ein zu Bußgottesdiensten.
Gemeindemitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit nicht am Sonntagsgottesdienst der Gemeinde teilnehmen können, wird auf Wunsch einmal im Monat (i.d.R. in Schwaney am letzten Donnerstag und Freitag im Monat) die Hl. Kommunion ins Haus gebracht. Wer die Krankenkommunion erhalten möchte, möge sich bitte im Pfarrbüro melden.
Die Krankensalbung ist ein sakramentales Zeichen dafür, dass Gott den kranken Menschen nicht im Stich lässt, sondern ihm Trost und Hilfe schenken will. Sie ist lange als Sterbesakrament missverstanden worden und wurde deshalb bis in die letzten Augenblicke des Lebens hinausgeschoben.
Die Krankensalbung möchte den kranken Menschen ermutigen und stärken, ihn innerlich aufrichten. Bitte fragen Sie im Pfarrbüro nach einem Termin für den Besuch eines Priesters.
Auch wenn wir alle wissen, dass der Tod zum Leben der Menschen gehört, so löst der Tod eines lieben Menschen i.d.R. Trauer, Unsicherheit und Hilflosigkeit aus. Innerhalb kurzer Zeit gilt es viele Dinge zu regeln. Ein Bestatter wird Ihnen dabei hilfreich sein. Melden Sie sich aber bitte auch frühzeitig bei einem Seelsorger, der den Sterbenden und die Angehörigen gerne begleitet.
Termine Beerdigungen sind in den Gemeinden des Pastoralverbundes i.d.R. werktags um 14.00 Uhr bzw. samstags um 09.00 Uhr. Zunächst feiern wir in der Kirche die Hl. Messe; anschließend erfolgt die Beerdigung von der Friedhofskapelle aus. Am Abend vor der Beerdigung findet in der Regel das Totengebet statt. Dazu finden sich die Familien, Freunde und Nachbarn, Jahrgangsangehörige, Vereinsmitglieder und Arbeitskollegen zusammen.
Es ist in allen Gemeinden unseres Pastoralverbundes üblich, etwa 30 Tage bzw. 6 Wochen nach der Beerdigung und am Jahrestag eine heilige Messe für den/die Verstorbene(n) zu feiern.
Das Pastoralteam ist bemüht, die Gemeindemitglieder ab ihren 80. Geburtstag zu besuchen. Weitere Besuche finden dann ab dem 85., 90. und 95. Geburtstag statt. Sollte jemand einen Geburtstagsbesuch nicht wünschen oder verhindert sein, melden Sie sich bitte im zuständigen Pfarrbüro.
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